Rechtliche Möglichkeiten

Wenn das, was dir passiert ist, einen Straftatbestand erfüllt, hast du die Möglichkeit, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dafür ist es sinnvoll, im Vorhinein Kontakt zu Beratungsstellen und Anwält*innen aufzunehmen. Du kannst dir mit dieser Entscheidung die Zeit lassen, die du brauchst.

Nadine Maiwald
Anwältinnenbüro
August-Bebel-Str. 14
04275 Leipzig
Tel.: 0341-22 53 663
Mail: kontakt@anwaeltinnenbuero-leipzig.de

6. Kosten
Oft können die erheblichen Kosten der anwaltlichen Beratung erstmal abschreckend sein. Allerdings können betroffene Personen verschiedene Angebote in Anspruch nehmen, um diese zu reduzieren.

Hilfescheck anwaltliche Erstberatung – Weisser Ring e.V.
Für die erste anwaltliche Beratung kannst du beim Weissen Ring e.V. einen Hilfescheck ausstellen lassen. Dazu muss Auskunft zum Delikt, zum Zeitraum der Beratung sowie um eine kurze Information zu Beratungsinhalt, -umfang und -ergebnis gegeben werden. Alle weiteren Informationen bekommst du in einer telefonischen Beratung.Email: leipzig@mail.weisser-ring.de
Tel.: 0351/85074496

Beratungshilfeschein
Um über die erste anwaltliche Beratung hinaus einen Rechtsbeistand zu beauftragen gibt es die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Viele Anwält*innen können dies für oder mit dir zusammen tun und das Prozedere in der ersten Beratung erläutern. Der Beratungshilfeschein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

7. Psychosoziale Prozessbegleitung
Menschen, die schwere zwischenmenschliche Gewalt erfahren haben sind besonders schutzbedürftige Zeug*innen und können vor, während und nach der Hauptverhandlung durch eine*n Prozessbegleiter*in unterstützt werden. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sind speziell ausgebildet. Sie erklären die Abläufe des Strafverfahrens und stehen als Ansprechperson im gesamten Strafverfahren zur Seite. Allerdings ersetzen sie nicht einen Rechtsbeistand.
Du kannst dich mit dem Bellis e.V. (s.o.) in Verbindung setzen und alles weitere besprechen. In der Regel ist das Angebot kostenfrei.

8. Zivilrechtliche Möglichkeiten
Wenn du dich in einer anhaltenden Gewalt- oder Bedrohungssituation befindest, kannst du auch zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten beantragen. Das geht bei so genannter Gewalt im sozialen Nahraum/Häuslicher Gewalt (z.B. wenn du mit einer gewalttätigen Person zusammenlebst), bei Stalking oder auch wenn Gewalt(-drohungen) von einer Person ausgehen, mit der du nicht zusammenlebst.

Gewaltschutzantrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Das Gewaltschutzgesetz soll alle Menschen schützen die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Dazu zählt körperliche Gewalt aber auch Formen der psychischen Gewalt, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind.
Kurz zusammengefasst beinhaltet es ein Kontakt- und Näherungsverbot und kann auch zur Wegweisung des Täters für maximal 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung (egal wer im Mietvertrag steht) führen.
Einen Gewaltschutzantrag stellt ihr am besten gemeinsam mit einer*m Anwält*in.
Die letzte Gewalt sollte nicht länger als 14 Tage zurückliegen. Der Antrag beinhaltet neben der Schilderung der Gewalt eine Eidesstattliche Versicherung, dass die geschilderten Ereignisse wahr sind. Anhand davon entscheidet das Gericht, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
Wird dem Antrag stattgegeben wird dieser Beschluss der gewaltausübenden Person per Polizei überbracht. Erst wenn dieser zugestellt wurde ist der Antrag für 6 Monate gültig. Hält die Gewalt weiterhin an, muss vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.