Medizinische Versorgung
Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall! Wenn du eine solche Gewalttat erlebt hast, ist es wichtig und ratsam sich schnell medizinisch untersuchen zu lassen. Wenn du körperlich verletzt bist, sexuell übertragbare Krankheiten oder eine Schwangerschaft ausschließen möchtest, solltest du grundsätzlich möglichst zeitnah eine*n Ärzt*in oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Diese Stellen können dir auch Adressen von psychologischen Anlaufstellen in deiner Nähe zukommen lassen.
Über die medizinische Versorgung hinaus kannst du eine vertrauliche Spurensicherung vornehmen lassen. Dies bedeutet, dass dir detaillierte Fragen gestellt werden, du untersucht wirst und alle Verletzungen und andere Spuren dokumentiert werden. Diese Möglichkeit solltest du wahrnehmen, wenn du straf- oder zivilrechtlich gegen die gewaltausübende Person vorgehen oder dir die Möglichkeit dazu offen halten willst. Die vertrauliche Spurensicherung sollte innerhalb der nächsten 24 Stunden nach dem Vorfall geschehen. Nicht alle Ärzt*innen haben die Mittel, um die vertrauliche Spurensicherung vorzunehmen. Im Zweifel kannst du das aber vorab telefonisch erfragen. Die Spuren werden ein Jahr lang vertraulich aufbewahrt. So kannst du dir die Möglichkeit offenhalten, zu einem späteren Zeitpunkt auf sie zuzugreifen (z.B. wenn du dich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden solltest, straf- oder zivilrechtlich gegen die gewaltausübende Person vorzugehen).
Auch wenn es sehr unangenehm sein kann: Wenn du die verfahrensunabhängige Spurensicherung vornehmen lassen willst, solltest du dich vorher nicht waschen und deine Kleidung nicht wechseln, um nicht Beweismaterial für eine DNA-Analyse zu vernichten. Auch Gegenstände wie Taschentücher oder Hygieneartikel sollten nicht weggeworfen werden, wenn sie mit dem Täter oder seinen Spuren in Berührung gekommen sind.
Du hast die Möglichkeit, die Ärzt*in zu bitten, den Vorfall für dich der Polizei zu melden. Weder sie noch du seid aber zur Erstattung einer Strafanzeige verpflichtet. Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nicht ohne deine Zustimmung die Polizei einschalten.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, das bedeutet, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfährt, sind sie dazu verpflichtet zu ermitteln. Eine Anzeige kann in diesem Fall nicht einfach zurückgezogen werden.
Hier sind zwei Anlaufstellen für den Notfall, die auf eine medizinische Untersuchung und vertrauliche Spurensicherung vorbereitet sind. Rufe bitte vorher die unten angegebenen Nummern an, falls du die Stellen aufsuchen möchtest:
Elisabeth Krankenhaus Leipzig, Gynäkologie
Biedermannstraße 84, 04277 Leipzig
Telefon: 0341-3959 7250
Sachverständigenbüro für Rechtsmedizin Leipzig
Dr. med. Ulrike Böhm
Fachärztin für Rechtsmedizin
Tel.: 034297-98 62 14
Mail: info@rechtsmedizin-leipzig.de
http://rechtsmedizin-leipzig.de